die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistungen für Mehrbedarfe
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
- einmalige Leistungen
Leistungen erhalten nur Personen, die:
- mindestens 15 Jahre alt sind und das Renteneintrittsalter, welches je nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahren liegt, noch nicht erreicht haben
- erwerbsfähig sind (erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit - 6 Monate - außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.),
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
Um Leistungen in Form des Arbeitslosengeldes II zu erhalten, sind bestimmte Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Leitfaden SGB II.