Nachbarschaftstonne

Mit der Nachbarschaftstonne haben Sie die Möglichkeit, den Restabfallbehälter und/oder die Komposttonne und/oder Papiertonne mit Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn gemeinsam zu nutzen, wenn die beiden Grundstücke unmittelbar aneinandergrenzen, allerdings nur, wenn einer von Ihnen allein auf dem Grundstück wohnt. Zahlen muss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Behälter steht.

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