Änderungen, die aufgrund von Überschneidungen noch nicht in den Jahresbescheiden enthalten sein sollten, werden kurzfristig per Änderungsbescheid berücksichtigt. Für die Erteilung von Abbuchungsaufträgen ist es aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich, das entsprechende Formular zur Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats ausgefüllt und unterschrieben an den Landkreis Göttingen zu senden. Das Formular wird mit den Gebührenbescheiden zugesandt.
Für Rückfragen ist die Abfallwirtschaft Göttingen unter den im Gebührenbescheid genannten Telefonnummern oder per E-Mail erreichbar unter abfallbehaelter-goe@landkreisgoettingen.de.