Servicezeit
Um Ihren Anforderungen so flexibel wie nötig und so konkret wie möglich entsprechen zu können, ist die Erreichbarkeit der Kreisverwaltung in zwei Stufen geregelt: Bei vereinbarten Terminen ist das volle Leistungsangebot gewährleistet; während der Servicezeiten steht ein Mindeststandard der Kreisverwaltung verbindlich zur Verfügung.
Servicezeiten - verlässlich ansprechbar
Für allgemeine Fragen oder eine erste Kontaktaufnahme ist die Kreisverwaltung während der Servicezeiten ansprechbar. Diese sind verbindlich festgelegt auf die Vormittage am Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr, sowie den Donnerstagnachmittag von 13:30 bis 16:00 Uhr.
Dies gilt für Besuche und Telefonate, an allen Standorten und Außenstellen. In dieser Zeit erhalten Sie grundsätzliche Informationen zu den Dienstleistungen der Fachbereiche, sind die Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen sowie Termin- und Rückrufvereinbarungen möglich.
Darüber hinaus gibt es in besucherstarken Fachbereichen erweiterte Servicezeiten. Welche das sind, erfahren Sie am einfachsten, wenn Sie über den Menüpunkt "Organisation und Struktur" den gewünschten Fachdienst aufrufen.
Terminvereinbarung - vollständiges Leistungsangebot
Um Ihr Anliegen möglichst schnell, konkret und umfassend bearbeiten zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit von Terminvereinbarungen. Diese sind im Zeitraum montags bis freitags, jeweils 06:30 bis 19:30 Uhr möglich.
Termine vereinbaren Sie bitte vorab innerhalb der oben genannten Servicezeit mit Ihrer/Ihrem zuständigen Ansprechpartner/in.
Bei vereinbarten Terminen steht Ihnen das volle Dienstleistungsangebot des jeweiligen Fachbereichs zur Verfügung. Sie können im persönlichen Gespräch mit der/dem zuständigen Beschäftigten Ihre speziellen Fragen stellen und konkrete Maßnahmen vereinbaren. Unnötiges Warten wird vermieden.
Wer für Ihr Anliegen zuständig ist, erfahren Sie unter der Dienstleistungs-Übersicht "Was erledige ich wo?"