Impfzentren Landkreis Göttingen
Der Landkreis Göttingen betreibt zwei Impfzentren zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Knapp 209.000 Menschen im Kreisgebiet haben die Möglichkeit, sich in den nächsten Monaten gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen zu lassen. Die Standorte sind
- Herzberg am Harz (Sporthalle OBS Herzberg, Heidestraße) und
- Göttingen (Sporthalle BBS II Göttingen, Godehardstraße).
Zeitpunkt und Umfang der möglichen Impfungen hängen von der Verfügbarkeit des Impfstoffs ab. Dieser wird zunächst vordringlich für Impfungen in Alten- und Pflegeheimen genutzt. Am 05.01.2021 wurde im Landkreis Göttingen begonnen, mit mobilen Teams in diesen Einrichtungen zu impfen. Mit einem Start der Impfungen in den Impfzentren des Landkreises ist im Februar zu rechnen.
Der Bund hat per Rechtsverordnung eine Reihenfolge für die Impfungen festgelegt. Um schwere Covid-19-Erkrankungen und Todesfälle zu verhindern, werden die Impfungen zunächst Personen über 80 Jahren, Bewohner*innen in Alten- und Pflegeheimen sowie Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko angeboten. Es folgen in Abstufungen weitere Personengruppen. Sobald Terminvereinbarungen für Impfungen möglich sind, wird es öffentliche Aufrufe dazu geben.
In dieser hoch dynamischen Situation gibt es viele offene Fragen. Sie werden hier beantwortet, wenn gesicherte Informationen vorliegen. Diese sogenannten FAQs (frequently asked questions = häufig gestellte Fragen) werden fortlaufend aktualisiert. Die Seite befindet sich noch im Aufbau und wird schrittweise ergänzt. Wiederholtes Aufrufen dieser Seite wird empfohlen.
Für Auskünfte stehen zudem bei
- allgemeinen Fragen und bei Fragen zur Terminvergabe die Hotline des Landes Niedersachsen unter Telefon 0800 998 86 65 beziehungsweise
- bei Fragen zu den Impfzentren das Infotelefon Impfzentren Landkreis Göttingen unter 0551 525-2000
zur Verfügung.
Informationen zu Covid-19-Impfungen werden auch auf den jeweiligen Webseiten
- des Landes Niedersachsen,
- des Bundesgesundheitsministeriums und
- des Robert-Koch-Instituts
angeboten.
Warum Impfen?
Eine Impfung gegen COVID-19 kann das individuelle Infektions- und Erkrankungsrisiko stark reduzieren und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Pandemie. Das ist die Voraussetzung, um Kontaktbeschränkungen mittelfristig lockern zu können.
Hinweise:
Über welchen Zeitraum eine geimpfte Person vor einer COVID-19 Erkrankung geschützt ist, d.h. wie lange der Impfschutz besteht, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Trotzdem bietet die Impfung einen sehr guten individuellen Schutz vor der Erkrankung.
Gibt es Nebenwirkungen?
Wie bei jeder Impfung, können auch nach der Covid-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Als Nebenwirkungen wurden bislang beobachtet: Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen sowie Muskelschmerzen.
Gibt es eine Impfpflicht?
Nein. Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig.
Muss man die Impfung bezahlen?
Die Impfung ist für Bürger*innen kostenlos, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Länder und Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Kann man auch zum Hausarzt gehen?
Nein, es wird zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Außerdem müssen manche Impfstoffe im Ultra-Tiefkühl-Temperaturbereich (-75°C) gelagert werden. In der ersten Phase werden die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren erfolgen.
Warum gibt es Impfzentren?
Für die Einrichtung von Impfzentren gibt es mehrere Gründe:
Die Logistik und Organisation in externen Impfzentren wird als leichter erachtet als die Integration in die Regelversorgung.
Impfzentren können auch gewährleisten, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe korrekt gelagert werden.
Impfzentren erleichtern die Verteilung des Impfstoffs an Personen, die priorisiert werden, die Impfung also zuerst erhalten sollen.
Welche Impfzentren gibt es im Landkreis Göttingen?
Der Landkreis Göttingen betreibt zwei Impfzentren:
Impfzentrum Herzberg am Harz
Sporthalle OBS Herzberg, Heidestraße 10, 37412 Herzberg am Harz.
Es ist für Menschen aus dem östlichen Kreisgebiet gut erreichbar: für Bürger*innen aus Osterode am Harz, Duderstadt, Gieboldehausen, Herzberg am Harz, Bad Lauterberg im Harz, Bad Grund (Harz), Bad Sachsa, Hattorf am Harz und Walkenried.
Impfzentrum Göttingen
Sporthalle BBS II Göttingen, Godehardstraße 11, 37081 Göttingen.
Es ist für Menschen aus dem westlichen Kreisgebiet gut erreichbar: für Bürger*innen aus der Stadt Hann. Münden, Bovenden, Friedland Rosdorf, Dransfeld, Gleichen, Staufenberg, Radolfshausen, Adelebsen.
Die Stadt Göttingen betreibt für ihre Bürger*innen eine eigenes
Impfzentrum Siekhöhe
Anna-Vandenhoeck-Ring 13, 37081 Göttingen.
Wie kann man sich anmelden?
Zunächst über die Hotline 0800 99 88 665. Ab Anfang Januar 2021 steht dann eine Onlineplattform zur Verfügung.
Termine in Alten- und Pflegeheimen werden durch die Leitung in Absprache mit dem jeweiligen Impfzentrum gemeinsam vereinbart.
Wird man zur Anmeldung aufgefordert?
In Niedersachsen wird es allgemeine öffentliche Aufrufe zur Impfung der ersten Gruppe von Impfberechtigten geben. Impfberechtigte Personen können dann freiwillig einen Termin zur Impfung entweder über die Telefonhotline 0800 99 88 665 und ab Januar 2021 auch online vereinbaren.
Kann man sich einen Termin aussuchen?
Ja.
Hinweise:
Es gibt nur „Termin-Pärchen“. Das heißt, der 1. und der 2. Termin werden gleichzeitig vergeben. Die Impfung ist nur wirksam, wenn beide Termine wahrgenommen werden!
Der früheste buchbare Termin ist der Tag der Buchung + drei Werktage.
Wenn die Terminbestätigung per Brief (nicht per E-Mail) erfolgt, dann ist der früheste buchbare Termin der Tag der Buchung + fünf Werktage.
Gibt es eine Terminbestätigung?
Die Terminbestätigung erfolgt per E-Mail oder auf Wunsch auch per Brief.
Hinweise:
Die Terminbestätigung enthält neben den persönlichen Daten beide Impftermine, einen Termin-Code sowie die Adresse des Impfzentrums.
Der Terminbestätigung beigefügt sind auch allgemeine Informationen rund um das Impfen.
Die Bestätigung zu den Impfterminen bitte mitbringen.
Gibt es eine Terminerinnerung?
Jeweils zwei Werktage vor den Terminen der 1. und 2. Impfung gibt es eine Terminerinnerung über den gewählten Kontaktweg (E-Mail oder Brief).
Kann man einen Termin auch stornieren bzw. ändern?
Das ist generell möglich. Bitte so früh wie möglich bei der Termin-Hotline melden! Ein neuer Termin kann dann wieder beantragt werden
Hinweis:
Wenn der erste Termin bereits wahrgenommen wurde, sollte der zweite Termin zum vorgesehenen Zeitpunkt unbedingt eingehalten werden. Nur dann ist die Impfung wirksam.
Kann man sich den Standort aussuchen?
Bei der Hotline bzw. der Online-Plattform wird zunächst das nächstgelegene Impfzentrum vorgeschlagen. Die Auswahl basiert auf der Entfernung zum Wohnort, verfügbaren Terminen und verfügbaren Impfdosen. Grundsätzlich kann aber auch jedes beliebige andere Impfzentrum in Niedersachsen ausgewählt werden.
Hinweise zur Corona-Schutzimpfung