Seit dem 29.04.2022 gilt eine geänderte Corona-Landesverordnung. Damit besteht in Niedersachsen eine Maskenpflicht (Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, einer sog. FFP2-Maske) in
- Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs,
- Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen,
- Kranken- und Pflegeeinrichtungen und sonstigen Heimen,
- Obdachlosenunterkünften,
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
Eine Testpflicht (Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses auf eine Corona-Infektion) besteht vor dem Betreten von
- Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen;
- Asylbewerberheimen.
Darüber hinaus wird allen Personen empfohlen, eigenverantwortlich
- eine Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen zu tragen,
- einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus zu ergreifen und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften.
Die Corona-Landesverordnung gilt zunächst bis einschließlich 25.05.2022.
Zum Infektionsgeschehen im Landkreis Göttingen werden werktäglich die Fallzahlen veröffentlicht. Sie sind zu finden unter Pressemitteilungen und im Facebook-Auftritt.