Die WRG lädt ein: Online-Veranstaltung „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen"

Letzten November stoppte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Nachtraghaushalts vorläufig das Programm zur Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen. Jetzt gibt es neue Antragsmöglichkeiten für das Förderprogramm, bei dem Großunternehmen, aber auch Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell und unkompliziert Fördergelder für die Errichtung gewerblicher Schnellladepunkte beantragen können.

Um zukünftig die firmeneigene Flotte auf dem eigenen Betriebsgelände laden zu können, sind hohe Investitionen erforderlich. Das stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr derzeit mit einer Anteilsfinanzierung die Anschaffung und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss. Gefördert werden kann die Anschaffung und Installation von Ladepunkten sowohl für PKW als auch LKW und Busse.

Sie planen die Errichtung einer Schnellladeinfrastruktur auf Ihrem Firmengelände? Dann möchten wir Ihnen das Programm zur Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur vorstellen und laden Sie zu unserer Informationsveranstaltung mit Referenten des Projektträgers Jülich sowie der NOW GmbH ein:

Datum

 

18.06.24 

Zeit

 

von 10:00 bis 11:00 Uhr

Ort

 

online

Anmeldefrist:

 

14.06.24

Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch mit Ihnen. 

Über diesen Link können Sie sich registrieren und anmelden.