Vogelgrippe/Geflügelpest: Landkreis Göttingen erlässt Allgemeinverfügung im Bereich Walkenried und Bad Sachsa
Der Landkreis Göttingen veröffentlicht eine Allgemeinverfügung in Sachen Vogelgrippe (Geflügelpest). Betroffen sind die Gemeinde Walkenried und die Stadt Bad Sachsa.
Im Nachbarlandkreis Nordhausen, Thüringen, sind in einem kleineren Enten und Gänse haltenden Betrieb drei Gänse verendet. Die eingeleitete Untersuchung ergab im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) den Nachweis des Geflügelpest-Virus. Deshalb wurden am 30.10.2025 die Gänse und Enten im betroffenen Bestand getötet. Nach dem Vorliegen des abschließenden Untersuchungsbefundes durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 31.10.2025 wurde durch den Landkreis Nordhausen am 03.11.2025 eine tierseuchenrechtlich vorgegebene Anordnung erlassen. Die damit verbundenen Restriktionszonen betreffen anteilig auch den Landkreis Göttingen. Dadurch sind entsprechende Anordnungen auch für hiesige Geflügelhaltungen vorzunehmen, die in einer Allgemeinverfügung bestimmt werden. Unter anderem gilt in den Restriktionszonen (Schutz- und Überwachungszone) eine allgemeine Aufstallungspflicht.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen ist im Internet unter „Aktuelles“ oder im Bereich „Umwelt und Tiere“ abrufbar.
Das derzeitige Geflügelpestgeschehen hat bereits neben Wildvogel-Fällen, besonders auch bei Kranichen, zu zahlreichen Ausbrüchen in Geflügelhaltungen geführt. Davon betroffen sind viele Bundesländer. Besonders heftig ist die Entwicklung im norddeutschen Raum, auch in Niedersachsen. Im Landkreis Göttingen hat es bisher keinen Ausbruch in einer Geflügelhaltung gegeben.
Daher gilt der eindringliche Appell an alle Geflügelhaltenden, die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel zu befolgen. Dies ist die wirksamste und wichtigste Vorgehensweise, um die Gefahr eines Eintrags des Geflügelpest-Virus in den eigenen Bestand zu minimieren.
Alle Geflügelhalter, die es bisher versäumt haben, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzumelden, werden gebeten, dies umgehend per Mail an veterinaeramt@landkreisgoettingen.de nachzuholen.