Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 2/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest
Allgemeinverfügung Nr. 2/2025 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 1/2025 des Landkreises Göttingen zum Schutz gegen die Geflügelpest
Auf Grundlage der Artikel 39 i. V. m. Anhang X (Schutzzone) und Artikel 55 i. V. m. Anhang XI (Überwachungszone) VO (EU) 2020/6871 der VO (EU) 2020/6871 treffe ich folgende Anordnungen:
1. Hiermit hebe ich die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2025 vom 04.11.2025
zum Schutz gegen die Geflügelpest vollständig auf.
2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Begründung zu Ziffer 1.:
In der Stadt Ellrich im Bundesland Thüringen, Landkreis Eichsfeld wurde am 31.10.2025 in einem Betrieb ein Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) amtlich festgestellt. Der Landkreis Nordhausen grenzt an den Landkreis Göttingen östlich an. Infolge der durch den Landkreis Nordhausen am 03.11.2025 per Tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung erlassenen Schutz- und Überwachungszone ist auch der Landkreis Göttingen anteilig betroffen. Mit Tierseuchenverfügung Nr. 1/2025 vom 04.11.2025 wurden Sperrzonen (eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone) festgelegt. Die mit der Tierseuchenverfügung Nr. 1/2025 vom 04.11.2025 festgelegten Sperrzonen und die damit verbundenen Maßnahmen sowie die Untersagung der Teilausstallung sind nicht mehr erforderlich. Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der Artikel 39 i. V. m. Anhang X und Artikel 55 i. V. m. Anhang XI VO (EU) 2020/687 sind erfüllt.
Begründung zu Ziffer 2.:
Auf Grundlage der §§ 41 Abs. 4 Satz 4, 43 Abs. 1 VwVfG2 kann als Zeitpunkt der Bekanntgabe und damit des Inkrafttretens einer Allgemeinverfügung der Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, festgelegt werden. Von dieser Möglichkeit habe in diesem Fall Gebrauch gemacht, um die mit der Allgemeinverfügung Nr. 2/2025 einhergehenden Einschränkungen für die Tierhalter und für die Tiere umgehend zu beenden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen unter der Telefonnummer 0551 525-2493 gerne zur Verfügung.
Göttingen, 01.12.2025 In Vertretung
gez. Doreen Fragel