Harmonisierung der Abfallwirtschaften

Die Verträge zur Sammlung und zum Transport von Restabfall, Bioabfall, Sperrabfall, Altholz, Altmetall, Elektronikschrott, Altpapier, Baum- und Strauchschnitt sowie Weihnachtsbäumen/-grün laufen sowohl für die Abfallwirtschaft Göttingen als auch für die Abfallwirtschaft Osterode am Harz zum 31.12.2024 aus. Der Kreistag hatte die Verwaltung mit einer Harmonisierung der Abfallwirtschaften zum 01.01.2025 beauftragt. Die Leistungen müssen daher einheitlich zum 01.01.2025 zu vergeben werden. In diesem Kapitel finden Sie wichtige Informationen für die zukünftige einheitliche Abfallwirtschaft.


Das Sammelsystem der Abfallwirtschaft des Landkreises Göttingen ab 2025

Präsentation zur Harmonisierung

Gutachten zur Harmonisierung

Kurzgutachten zur Grünabfallerfassung

Bei Interesse kann die Vorlage mit den Unterlagen (Kreistag vom 15.11.2022, Tagesordnungspunkt 16) im Kreistagsinformationssystem eingesehen werden.


Antworten aus Fragen rund um die Harmonisierung der Abfallwirtschaften finden Sie hier:

Grünabfälle, Organik

Wo ist der Unterschied zwischen holzigem Baum- und Strauchschnitt und losem, nassem, krautigem Material im Rahmen der Erfassung von organischen Abfällen?

Loses, nasses, krautiges Material ist bspw. Rasen, Laub, Moos, Vertikutiergut, krautige Gartenabfälle oder Staudenreste. Diese Materialien werden nachstehend als lose Abfälle/loses Material bezeichnet. Baum- und Strauchschnitt wird bei regelmäßigen Sammlungen eingesammelt. Loses Material wird zusammen mit Bioabfällen aus dem Haushalt in den Komposttonnen und Saison-Komposttonnen gesammelt.

Wie sieht eine Grünabfallsammlung seit 2025 aus bzw. welche Änderungen haben sich ergeben?

Im Altkreis Osterode am Harz gibt es die Grünabfallsammlung in der bisherigen Form so seit dem 01.01.2025 nicht mehr . Es wird über die Baum- und Strauchschnittsammlung Bringsystem an den Standplätzen  nur noch holziger Baum- und Strauchschnitt erfasst. Seit dem 01.01.2025 sind die losen Abfälle (also Rasenschnitt, Laub etc.) über die Komposttonne/Saisonkomposttonne bzw. über gebührenpflichtige Laubsäcke zu entsorgen. Details zur  Entsorgung der Grünabfälle ergeben sich aus den folgenden Fragen und Antworten.

Wo soll ich meinen Rasenschnitt und anderes loses Material entsorgen?

Loses Material (bspw. Rasenschnitt, Laub etc.) ist ausschließlich über zulässige Abfallbehälter zu entsorgen (ganzjährige Komposttonnen bzw. Saisonkomposttonnen und entsprechende gebührenpflichtige Laubsäcke). Der Bedarf für jedes Grundstück ist selbstverständlich unterschiedlich, daher stehen verschiedene Größen der Abfallbehälter zur Verfügung, um eine individuelle Behälterausstattung zu ermöglichen. Damit handelt es sich bei der Komposttonne und Saisonkomposttonne um ein verursachergerechtes System, da Bürgerinnen und Bürger mit größerem Bedarf und intensiverer Nutzung des Systems auch eine höhere Gebühr bezahlen müssen. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Eigenkompostierung. Zudem besteht die Möglichkeit des Mulchens, um die anfallende Menge des zu entsorgenden Rasenschnitts zu reduzieren. Bei Bedarf/Übermengen ist zudem eine gebührenpflichtige Anlieferung zu den Recyclinghöfen möglich.

Warum darf ich bspw. keinen Rasenschnitt und kein Laub mehr zu den Sammelstellen (Alt-kreis Osterode am Harz) der Grünabfallsammlung bringen und in das Fahrzeug verladen?

Das Ziel ist es, Doppelstrukturen in Bezug auf die Entsorgung der losen Abfälle (worunter auch bspw. Laub oder Rasenschnitt fällt) zu vermeiden. Daher sollen lose, nasse Abfälle ausschließlich über dafür zulässige Abfallbehälter (Komposttonne bzw. Saison-Komposttonne und entsprechend gebührenpflichtige Laubsäcke) entsorgt werden. Es ist zudem relevant für die bessere stoffliche Verwertung des Grünabfalls, dass loses nasses Material und holziger Baum- und Strauchschnitt getrennt gesammelt werden. Daher sollen nicht mehr alle Materialien zusammen in das Fahrzeug verladen werden. Stoffliche Verwertung meint hier, dass der lose Abfall zu hochwertigem Qualitätskompost und das holzige Material/der Baum- und Strauchschnitt zu hochwertigem Grüngutkompost, Mulchmaterial sowie Holzhackschnitzel verarbeitet werden kann.

Warum wurde die Grünabfallsammlung im Altkreis Osterode am Harz geändert?

Die bisherige Grünabfallsammlung im Altkreis Osterode am Harz gibt es so seit Ende der 1990er Jahre, sie wurde etabliert, um die Grünabfälle ohne Einführung einer Komposttonne getrennt zu erfassen. Die Unterscheidung zwischen holzigem und losem Material bestand bei der Grünabfallsammlung deshalb bisher nicht. Es durften alle Grünabfälle gemischt in das Fahrzeug verladen werden. Dieser Punkt ist einer der entscheidenden Gründe, weshalb die Grünabfallsammlung angepasst wurde, nachdem die Komposttonne bzw. Saison-Komposttonne jetzt feste und etablierte Bestandteile der Abfallentsorgung im Altkreis Osterode am Harz sind.

Wo entsorge ich holziges Material, wie z.B. Baum- und Strauchschnitt?

Der Kreistag hat folgenden Kompromiss beschlossen:
Altkreis Göttingen: Wie bisher wird im Holsystem von der Grundstücksgrenze bzw. vom Bereitstellungsplatz 3x jährlich der gebündelte Baum- und Strauchschnitt abgeholt.
Altkreis Osterode am Harz: Ab dem 01.01.2025 wird 2x jährlich im Holsystem Baum- und Strauchschnitt von der Grundstücksgrenze bzw. Bereitstellungsplatz abgeholt (wie im Altkreis Göttingen). Darüber hinaus kann Baum- und Strauchschnitt 3x jährlich an den gewohnten Sammelplätzen im Bringsystem (also persönliches Verbringen des Materials zum Sammelplatz) in das Fahrzeug verladen werden.

Wieso wird der Baum- und Strauchschnitt in den Altkreisen Göttingen und Osterode am Harz weiterhin unterschiedlich gehandhabt? Ist das keine Ungleichbehandlung?

Neben fachlichen Gründen ist auch die Akzeptanz des vereinheitlichten Systems entscheidend. Um hier einen größtmöglichen Konsens zu erzielen und die historisch gewachsenen Gewohnheiten zu beachten, wurde ein solcher Kompromiss von der Politik beschlossen. Vor dem Beschluss wurde eine juristische Prüfung durchgeführt, ob das geplante System gebührenrechtlich zulässig ist. Hierbei haben sich keine Bedenken ergeben.

Wie werden die Baum- und Strauchschnittabfuhr und die Grünabfallsammlung finanziert? Ist diese Sammlung tatsächlich kostenlos?

Nein, diese Angebote sind nicht kostenlos. Das Angebot der vermeintlich kostenlosen Baum- und Strauchschnittabfuhr und der vermeintlich kostenlosen Grünabfallsammlung in der abgeschafften Form bis 31.12.2024 wurde über die Behältergebühren finanziert. Die Kosten wurden also (im Hinblick auf die Grünabfallsammlung) im Altkreis Osterode am Harz auf alle Bürgerinnen und Bürger verteilt, auch auf diejenigen, die das System nicht oder fast nicht nutzen, weil sie keine oder nur kleine Gärten haben. Daher stellt das System der Komposttonne bzw. Saisonkomposttonne für die Entsorgung der losen/nassen Abfälle, wie beispielsweise Rasenschnitt oder Laub, das verursachergerechtere System dar.

Reichen die Komposttonnen für mein großes Grundstück aus?

Im ehemaligen Landkreis Göttingen (ohne Gebiet des ehemaligen Landkreises Osterode am Harz und ohne Gebiet der Stadt Göttingen), einem ebenfalls eher ländlich geprägten Gebiet mit dörflicher Struktur, hat sich die Komposttonne in Kombination mit der Saison-Komposttonne als hauptsächliches Erfassungssystem für organische Abfälle bewährt. Neben der ganzjährigen Komposttonne (zweiwöchentliche Abholung) kann zusätzlich für den saisonbedingten Grünabfall von April bis Oktober (ab 01.01.2025 ist eine optionale Verlängerung für April bis November möglich) eine Saison-Komposttonne (zweiwöchentliche Abholung) zur Verfügung gestellt werden. Damit können je nach gewünschtem Volumen der Tonnen (bis zu 240 l Volumen je Tonne) entsprechend große Abfallmengen entsorgt werden. So können individuell die Tonnen an die eigenen Bedarfe angepasst werden. Falls auch die vorhandenen Abfallbehälter in Ausnahmefällen mal nicht ausreichen sollten, können bei Bedarf gebührenpflichtige Laubsäcke genutzt werden oder die Grünabfälle auch an den Entsorgungsanlagen gebührenpflichtig angeliefert werden.

Hat sich etwas an der Abfuhr/Sammlung der Weihnachtsbäume geändert?

Die Weihnachtsbäume werden im gesamten Landkreis Göttingen im Januar an festgelegten Sammelplätzen und Terminen abgelegt und durch das beauftragte Unternehmen von dort abgeholt.

Annahmestellen/Recyclinghöfe

Werden die bisherigen Entsorgungsanlagen bzw. Recyclinghöfe auch zukünftig weiter betrieben oder muss ich mit längeren Fahrtzeiten/-wegen rechnen?

Alle bekannten Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfe bleiben bestehen.

Ändern sich die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe?

Die Öffnungszeiten wurden angepasst und sind auf der Seite der jeweiligen Anlage zu finden.

Verpackungsabfälle (Gelbe Tonne, Papier, Altglas, etc.)

Gelbe Tonne, Gelbe Säcke oder Wertstofftonne

Zum 01.01.2025 erfolgte gemäß Verhandlungsauftrag des Kreistages eine Systemumstellung von der Sammlung von gelben Säcken auf eine Erfassung über eine Gelbe Tonne (als Verpackungstonne). In die Gelbe Tonne gehört alles, was bisher in den gelben Sack gehörte – Metallverpackungen/Konservendosen sowie Verpackungen aus Kunststoffen und Verbunden

Was darf in die Gelbe Tonne als Verpackungstonne? Was ist der Unterschied zu einer Wertstofftonne?

In die Gelbe Tonne/Verpackungstonne gehört genau das, was bisher auch über den Gelben Sack entsorgt werden durfte.

Andere Abfälle aus Kunststoff oder Metall, die keine Verpackungen darstellen, sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen, also z.B. Abfalleimer, Kochtöpfe oder Kinderspielzeug, sind über die Restabfallbehälter oder über den Sperrmüll zu entsorgen. Solche stoffgleichen Nichtverpackungen dürften ansonsten nur über eine Wertstofftonne entsorgt werden. Hier unterscheiden sich die Verpackungstonne und die Wertstofftonne.

Wie häufig wird die Gelbe Tonne abgeholt? Was mache ich, wenn das Volumen nicht ausreicht?

Die Gelbe Tonne (Verpackungstonne) wird 14-täglich abgeholt. Bei privaten Haushalten werden temporäre Mehrmengen mittels transparenter handelsüblicher Säcke, welche sich die Bürgerinnen und Bürger selbst beschaffen müssen, als Beistellungen zu den gelben Tonnen bei deren Leerung kostenlos mit abgeholt. Bei einem dauerhaft erhöhten Bedarf wird auf Nachweis ein weiterer Behälter gestellt. Für gewerbliche/sonstige Anfallstellen gelten separate Regelungen.

Noch eine zusätzliche Tonne! Dafür fehlt mir jedoch der Platz. Wie soll ich damit umgehen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Nachbarschaftstonne. Hier können sich die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer zweier Nachbargrundstücke abstimmen, dass sie sich eine Tonne teilen und somit Platz sparen.

Für die engeren Innenstadtbereiche (d.h. im historischen Altstadtkern) der Mittelzentren Hann. Münden, Osterode am Harz und Duderstadt wird es für gewisse Straßen Ausnahmeregelungen geben. Hier dürfen die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer der Grundstücke wegen mangelnder Freiflächen auf dem Grundstück auf die Gelbe Tonne verzichten, in solchen Fällen bleibt es bei einer Ausstattung mit gelben Säcken, die wie bisher zur Leerung bereitzustellen sind.

Werden Metallverpackungen in dem Altkreis Osterode am Harz weiterhin über die sogenannten Wertstoffkartons entsorgt?

Nein, die Metallverpackungen sind im Altkreis Osterode am Harz seit dem 01.01.2025 nicht mehr über die Wertstoffkartons zu entsorgen, sondern einheitlich über die Erfassung der Leichtverpackungen also über die gelbe Verpackungstonne. Die Wertstoffkartons werden daher ab dem 01.01.2025 im Altkreis Osterode am Harz nur noch für die Altglasentsorgung genutzt.

Ist der Landkreis Göttingen für die Gelbe Tonne zuständig? An wen wende ich mich bei Bestellungen und Fragen rund um die Gelbe Tonne?

Der Landkreis Göttingen ist nicht zuständig für die Gelbe Tonne, sondern die Dualen Systeme.

Die dualen Systeme sind neben der öffentlichen Entsorgung ein privatwirtschaftlich organisiertes System, welches für die Entsorgung bzw. Verwertung von Verpackungen zuständig ist (Beispiele: Landbell, Reclay, Belland, DSD, etc.). 

Im Landkreis Göttingen ist der beauftragte Entsorger die Firma Fehr-Knettenbrech IndustrieService GmbH & Co. KG (FKI). Bürgerinnen und Bürger wenden sich hinsichtlich aller Fragen und Bestellungen rund um die Gelbe Tonne oder für Änderungswünsche der Behälterausstattung direkt per E-Mail an LVP-goettingen@fehr-knettenbrech.de oder telefonisch unter der Hotline 0800 666 5445.


Hat sich etwas in der Erfassung von Altpapier geändert?

Einige Grundstücke verfügen bisher über keine Papiertonne. Bei diesen Grundstücken werden Papier, Pappe und Kartonagen ausschließlich gebündelt oder in Pappkartons bereitgestellt.
Zukünftig soll grundsätzlich jedes Grundstück mit einer Papiertonne ausgestattet werden. Ggf. werden in besonderen Fällen Ausnahmeregelungen bestehen.

Wenn eine Papiertonne für mich verpflichtend wird, gibt es dann auch eine kleinere Papiertonne (wegen Platzmangel oder leichterem Handling)?

Eine kleinere Papiertonne (120 Liter) ist aktuell nicht im Angebot. Es besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung von Papiertonnen als Nachbarschaftstonnen mit einem direkt benachbartem Grundstück.

Gibt es in der Kernstadt von bspw. Hann. Münden Ausnahmen von der Verpflichtung zur Papiertonne (ähnlich wie bei der Komposttonne)?

Eine Ausnahmeregelung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, eine abschließende Prüfung zu dieser Frage steht jedoch noch aus.

Wie wird seit dem 01.01.2025 Altglas entsorgt? Haben sich Änderungen ergeben?

Altkreis Göttingen: Für den Altkreis Göttingen haben sich keine Änderungen ergeben. Es wird weiterhin eine Erfassung von Altglas über die bekannten Altglas-Depotcontainer geben.

Altkreis Osterode am Harz: Seit dem 01.01.2025 wird Altglas weiterhin in der gewohnten und bekannten Sammlung über die Wertstoffkartons erfolgen. Ab dem 01.01.2028 wird jedoch auch im Altkreis Osterode am Harz eine Erfassung über Altglas-Depotcontainer erfolgen. Hier läuft aktuell die Standplatzsuche mit den Gemeinden. Für Altglas als Verkaufsverpackung ist nicht der Landkreis Göttingen, sondern die Dualen Systeme zuständig.

Welche Maßnahmen werden getroffen, um die befürchteten Störfaktoren von Altglascontainern im Altkreis Osterode am Harz ab dem 01.01.2028 zu vermeiden?

Die wichtigste Maßnahme, um diesem Problem zu begegnen, ist die Standplatzwahl der Altglascontainer. Auch deshalb ist es dem Landkreis Göttingen wichtig, dass die Gemeinden sich mit diesem Thema auseinandersetzen, um möglichst geeignete Standorte zu finden, die möglichst wenig Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringen. Zudem sind die beauftragten Entsorgungsunternehmen dazu verpflichtet, entsprechende Reinigungen der Container-Standplätze vorzunehmen und bei Neuaufstellung geräuschgedämmte Container aufzustellen. Ein Einwurf von Altglas wird außerdem zu Ruhezeiten (bspw. sonntags oder nachts) unzulässig sein.

Sperrmüll

Kann ich meinen Sperrmüll weiterhin gebührenfrei abholen lassen?

Um eine missbräuchliche Verwendung der bisher unbegrenzt gebührenfreien Abholungen zu vermeiden, ist seit dem 01.01.2025 dreimal jährlich eine Beantragung einer Sperrmüllabholung gebührenfrei möglich. Ab der vierten Abholung pro Jahr ist die Beantragung jedoch gebührenpflichtig.

Fahren die Sperrmüllfahrzeuge direkt nacheinander die verschiedenen angemeldeten Sperrmüllfraktionen ab oder vergeht etwas Zeit zwischen den Abholungen der ver-schiedenen Fraktionen?

Die Fahrzeuge für die verschiedenen Sperrmüllfraktionen fahren grundsätzlich zeitlich versetzt und nicht direkt als Tandem, das ist vollkommen normal und liegt in der logistischen Planung der Fahrzeuge begründet. Am Ende des Tages werden alle angemeldeten Sperrmüllfraktionen abgeholt sein.

Sonstige Abfuhrregelungen

Gibt es weiterhin die Möglichkeit von Nachbarschaftstonnen?

Ja, Nachbarschaftstonnen sind auf schriftlich begründeten Antrag hin möglich, sodass zusammenhängende Grundstücke bezüglich der Behälter wie ein Grundstück behandelt werden können. 

In welchem Rhythmus wird mein Abfall abgeholt/eingesammelt?

Restabfall wird grundsätzlich alle 2 Wochen zeitgleich mit der Gelben Tonne und im Altkreis Osterode am Harz mit dem Wertstoffkarton abgeholt. Ist eine vier-wöchentliche Abholung für den Restabfall beantragt entsprechend jedes zweite Mal. Im Wechsel dazu wird die Komposttonne abgeholt und jedes zweite Mal die Altpapiertonne und Komposttonne am gleichen Termin. Die Saison-Komposttonne wird im gewählten Zeitraum zusammen mit der Komposttonne abgeholt.

Sperrmüll wird nach Terminvereinbarung abgeholt. Baum- und Strauchschnitt wird an festgelegten Terminen im Jahr eingesammelt. Die Termine werden im Abfallkalender, auf der Website des Landkreises Göttingen und in der kostenlosen Abfall App veröffentlicht. Zweimal im Jahr findet die mobile Schadstoffsammlung statt.

Darf ich auf meinem 1-Personen-Grundstück weiterhin ausschließlich die 30-Liter-Säcke anstatt der Restabfallbehälter nutzen?

Seit dem 01.01.2025 findet die ausschließliche Nutzung von Säcken statt Behältern nur noch bei unregelmäßig genutzten und unwegsamen Grundstücken sowie in atypischen Einzelfällen Anwendung. Die ausschließliche Nutzung von den 30-Liter-Säcken auf 1-Personen-Grundstücken ist seit dem 01.01.2025 nicht mehr möglich. Es kann alternativ der 40-Liter-Restabfallbehälter mit 4-wöchentlicher Leerung ver-wendet werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Nachbarschaftstonne.

Schadstoffsammlung

Wird es Änderungen bei der Schadstoffsammlung geben? Werden alle bisherigen Standorte beibehalten und weiterhin angefahren?

Es erfolgte eine Überprüfung der Standplätze hinsichtlich der Frequentierung. Sehr gering frequentierte Standplätze sind entfallen. Entsprechend längere Standzeiten bei stark frequentierten Standplätzen wurden eingeführt.

Gebührenstruktur

Sind die Gebühren durch die Umstellung des Systems gestiegen?

Durch die allgemeine Situation (Inflation, höhere Energiekosten, etc.) kann es zu Mehrkosten in der Kalkulation kommen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, kostendeckend zu kalkulieren. Die Behältertauschgebühr ist gestiegen. Da sich die meisten Gebühren in den beiden Altkreisen deutlich unterschieden zahlen jetzt alle Bürger und Bürgerinnen im Landkreis Göttingen die gleichen Gebühren.

Kann ich die Abfallgebühren optional quartalsweise abbuchen lassen?

Es besteht bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftsmandats die Wahlmöglichkeit der Abbuchung der Jahresgebühr am 01.07. oder der quartalsweisen Abbuchung. 

Haben sich die Gebühren für die Selbstanlieferungen kleinerer Mengen auf den Recyclinghöfen/Entsorgungsanlagen geändert?

Die Gebühren auf allen vier Anlagen des Landkreises Göttingen sind seit dem 01.01.2025 einheitlich. Für die Anlieferungen bis 200 kg wird eine Gebühr erhoben, welche der massenbezogenen Gebühr für 200 kg entspricht.

Für Kleinstmengen bis 240 Liter Volumen gibt es eine separate Gebühr.

Die Gebühren für Selbstanliefernde werden jedes Jahr kostendeckend kalkuliert.

Allgemein

Was bedeutet die Harmonisierung der Abfallwirtschaften?

Die Harmonisierung der Abfallwirtschaften meint die Zusammenführung der Abfallwirtschaften Altkreis Göttingen und Altkreis Osterode am Harz zu einer einheitlichen Abfallwirtschaft. Damit wurde die bis zum 31.12.2024 getrennte Führung von beiden Abfallwirtschaften, die noch aus der Zeit vor der Kreisfusion resultiert, beendet. So ist stattdessen eine harmonisierte Abfallwirtschaft mit Wirkung vom 01.01.2025 für den gesamten Kreis Göttingen (ohne Stadtgebiet Göttingen) entstanden.

Welches Gebiet umfasst die Harmonisierung? Ist die Stadt Göttingen auch betroffen?

Die Harmonisierung betrifft das Gebiet der beiden Altkreise Göttingen und Osterode am Harz. Ausdrücklich nicht erfasst ist das Gebiet der Stadt Göttingen. Die Stadt Göttingen betreibt eine eigene separate Abfallwirtschaft. Damit wurden zwei ländlich geprägte Regionen zusammengeführt, die in ihrer Struktur vergleichbar sind.

Warum wurden die Abfallwirtschaften Göttingen und Osterode am Harz überhaupt harmonisiert?

Die Politik hat die Verwaltung beauftragt, die beiden Abfallwirtschaften zusammenzuführen. Die Harmonisierung der Abfallwirtschaften zielt auf ein einheitliches Leistungsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet ab, um eine gemeinsame Kalkulation der Gebühren zu ermöglichen und damit kreisweit möglichst für eine höhere Gebührenstabilität zu sorgen.

Wer entscheidet über die Regelungen zur Entsorgung des Abfalls?

Der Kreistag als Hauptorgan des Landkreises Göttingen trifft die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen und beschließt über wichtige Angelegenheiten des Kreises. Daher ist auch für die Regelungen zur harmonisierten Abfallwirtschaft der Kreistag für die abschließende Entscheidung zuständig. Am 15.11.2022 hat der Kreistag die Eckpunkte der harmonisierten Abfallwirtschaft des Landkreises Göttingen beschlossen.

Welche Änderungen hinsichtlich der Abfallwirtschaft (Leistungen etc.) haben sich für mich ergeben?

Das grundsätzliche Leistungsangebot der Abfallwirtschaften wurde in den letzten Jahren schon teilweise angepasst bzw. vereinheitlicht. So konnten bspw. Behältergrößen und die Abfuhrintervalle der Behälter grundsätzlich unverändert bleiben. Die durchgeführten, wesentlichen Änderungen ergeben sich aus den hier im FAQ genannten Fragen und Antworten zu den einzelnen Leistungsbereichen.