Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen für Kunst- und Kulturschaffende
Am 21.12.2022 hat der Kreistag des Landkreises Göttingen die „Richtlinie des Landkreises Göttingen über die Gewährung von Zuwendungen für Kunst- und Kulturschaffende“ beschlossen. Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.
Sie ersetzt die „Richtlinie des Landkreises Göttingen über die Gewährung von Zuwendungen für kulturelle Projekte“ und die „Richtlinie des Landkreises Göttingen über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Unterstützungsfonds für Kunst- und Kulturschaffende im Haushaltsjahr 2022“. Diese beiden Richtlinien treten mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
Die Richtlinie ist auf der Homepage des Landkreises Göttingen abrufbar. Der Antragsvordruck wird ebenfalls kurzfristig auf der Homepage zur Verfügung gestellt werden. Rückfragen sind möglich unter 0551 525-2509 oder per E-Mail an rupprecht@landkreisgoettingen.de.