Grünschnitt bitte nur im eigenen Landkreis entsorgen
Landkreis Eichsfeld bittet um Unterstützung –
Landkreis Göttingen appelliert an Fairness
Immer häufiger nutzen Bürger*innen aus dem Raum Duderstadt die Grünschnittsammelstelle im benachbarten Landkreis Eichsfeld, um dort Gartenabfälle und Grünschnitt zu entsorgen. Der Landkreis Eichsfeld weist nun mit Nachdruck darauf hin, dass dies unzulässig ist – und hat den Landkreis Göttingen um Unterstützung gebeten, um auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen.
Die Sammelstellen für Grünschnitt und Gartenabfälle sind ausschließlich für die Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Landkreises vorgesehen. Die Abfallentsorgung ist ein kommunales Angebot, das über die Abfallgebühren aller im Landkreis lebenden Bürger*innen finanziert wird. Wer in einem anderen Landkreis entsorgt, nutzt ein Angebot, an dessen Kosten er oder sie sich nicht beteiligt – das ist schlicht unfair gegenüber den Einwohner*innen, die vor Ort für die Entsorgung zahlen. Zudem handelt es sich bei der unberechtigten Nutzung um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Beide Landkreise appellieren daher eindringlich an die Bürger*innen, Gartenabfälle ausschließlich in den Einrichtungen des eigenen Wohnsitzlandkreises zu entsorgen. Nur so kann das System der öffentlich organisierten Abfallentsorgung gerecht und effizient funktionieren.
Weitere Informationen zur Grünschnittentsorgung im Landkreis Göttingen finden Sie hier.
Kontakt
Für weitere Nachfragen steht die Abfallberatung des Landkreises Göttingen unter 0551 525-1414 oder 05522 960-1414 sowie abfallberatung@landkreisgoettingen.de gern zur Verfügung.