Testkauf-Aktion: Mehr Jugendschutz durch Aufklärung und Kontrolle

Der Landkreis Göttingen hat am Freitag, 30.01.2026, gemeinsam mit dem Polizeikommissariat Duderstadt erneut Testkäufe organisiert. Ziel der Aktion im Raum Friedland und Gleichen war es, zu prüfen, ob beim Verkauf von Alkohol, Tabakwaren und E-Zigaretten konsequent auf das Alter der Kund*innen geachtet wird und gleichzeitig die Betriebe für ihre Verantwortung im Jugendschutz zu sensibilisieren.

Das Ergebnis macht deutlich: Es gibt weiterhin Handlungsbedarf. In sechs von acht überprüften Geschäften wurden Alkohol und/oder Tabakwaren an Minderjährige abgegeben.

Warum der Landkreis zunächst auf Sensibilisierung setzt
Im Mittelpunkt der Aktion steht nicht die sofortige Ahndung, sondern die Prävention. Die Mitarbeitenden des Jugenddezernates suchten direkt im Anschluss an die Testkäufe das Gespräch mit Verkaufspersonal und Verantwortlichen. Sie erläutern die gesetzlichen Vorgaben, weisen auf typische Fehlerquellen hin und stellten Informationsmaterial für den Kassenbereich zur Verfügung. Häufig fehlten sichtbare Hinweise oder es bestand Unsicherheit darüber, welche Produkte an welches Alter gebunden sind. Erfahrungsgemäß lassen sich durch Aufklärung und wiederholte Kontrollen deutliche Verbesserungen erreichen.

Frühere Aktion belegt messbaren Erfolg
Wie wirksam dieser Ansatz ist, zeigt ein Vergleich aus der Vergangenheit: Im Oktober 2024 waren im Bereich Duderstadt zunächst elf von 15 Betrieben bei Kontrollen durchgefallen. Nach einer gezielten Sensibilisierung sank die Zahl bei einer weiteren Testkaufaktion deutlich: Nur noch sechs von 17 überprüften Geschäften gaben unzulässigerweise Alkohol oder Tabak an Minderjährige ab. Diese Entwicklung bestätigt, dass Information, direkte Ansprache und Transparenz Wirkung entfalten.

Klare gesetzliche Regeln
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Wein und Sekt an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. Spirituosen, spirituosenhaltige Mischgetränke sowie hochprozentiger Alkohol, Tabakwaren und E-Zigaretten sind hingegen erst ab 18 Jahren erlaubt. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Polizei appelliert an klare Routinen
„Auch aus Sicht der Polizei sind Testkaufaktionen ein wichtiges Instrument, um den Jugendschutz im Alltag wirksam umzusetzen – denn wer konsequent das Alter prüft und im Zweifel einen Ausweis verlangt, schützt Minderjährige vor den Risiken von Alkohol- und Nikotinkonsum und bewahrt zugleich Betriebe und Beschäftigte vor ordnungsrechtlichen Konsequenzen“, so Dierk Falkenhagen vom Polizeikommissariat Duderstadt.