Teilplan Wind: Landkreis Göttingen stellt klar: Beteiligungsverfahren war rechtssicher und transparent
Der Landkreis Göttingen nimmt zu dem interfraktionellen Antrag der Kreistagsfraktionen von FDP, CDU und FWLG vom 27.01.2026 zum Teilplan Windenergie Stellung. Die darin erhobenen Vorwürfe eines angeblich erheblichen Verfahrensfehlers weist der Landkreis als unzutreffend zurück. Aus Sicht der Kreisverwaltung wurde das Beteiligungsverfahren transparent, rechtssicher und bürgerfreundlich durchgeführt.
Der Kreistag des Landkreises Göttingen hat sich am 18.02.2026 mit dem Antrag befasst und ihn abgelehnt. Auch die zuständige Genehmigungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL BS), sieht keine rechtlichen Beanstandungen: „Das Verfahren zur erneuten Beteiligung nach § 9 (2) ROG zum 2. Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie ist aus Sicht des ArL BS rechtlich nicht zu beanstanden und wurde mit dem Landkreis Göttingen im Vorwege abgestimmt. Die Bekanntmachung über die Veröffentlichung des 2. Entwurfs und die Beteiligungsmöglichkeiten ist fristgerecht im Amtsblatt des Landkreises erschienen und die Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen verfahrensgemäß durchgeführt worden.“ Die Kreisverwaltung stand hierzu fortlaufend im Austausch mit der Genehmigungsbehörde.
Darüber hinaus hat das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bestätigt, dass die öffentliche Bekanntmachung alle notwendigen Informationen enthielt und für Bürger*innen klar erkennbar war, wie und in welchem Umfang sie sich beteiligen können. Auch die Kommunalaufsicht des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport, die die Kreisverwaltung zusätzlich um eine Prüfung gebeten hat, erhob ebenfalls keine Einwände.
Die öffentliche Bekanntmachung vom 04.12.2025 benannte den Gegenstand der Beteiligung klar und vollständig und stellte alle Wege zur Abgabe von Stellungnahmen transparent dar. Um eine breite Mitwirkung auch über die Weihnachtsfeiertage zu ermöglichen, hat der Landkreis die Frist zudem bewusst um zwei Wochen über die gesetzliche Mindestfrist hinaus verlängert – vom 12.12.2025 bis zum 26.01.2026.
Einzelne Hinweise der Kreisverwaltung im Vorfeld des Beteiligungsverfahrens, wonach im zweiten Beteiligungsverfahren nur zu veränderten Flächen Stellung zu nehmen sei, wurden weder im Beschluss des Kreistages noch in den anschließenden Veröffentlichungen wiederholt. Maßgeblich waren die aktuellen rechtlichen Vorgaben, die im Verfahren korrekt angewendet und entsprechend kommuniziert wurden. Eine Irreführung der Bevölkerung hat es nicht gegeben. Das zeigen auch die eingegangenen Stellungnahmen.
Zum 2. Entwurf sind insgesamt 895 Stellungnahmen eingegangen (Stand: 12.02.2026). Die Auswertung zeigt ganz klar, dass Stellungnahmen nicht nur zu geänderten, sondern auch zu unveränderten Flächen abgegeben wurden: 306 Stellungnahmen beziehen sich auf unveränderte Flächen aus dem 1. Entwurf, 308 auf veränderte Flächen aus dem 2. Entwurf, 281 betreffen mehrere Flächen oder enthalten generelle Einwände. Eine erneute Auslegung ist aus Sicht des Landkreises daher nicht erforderlich. Der Landkreis Göttingen wird Planungs- und Beteiligungsprozesse auch künftig im Interesse der Bürger*innen transparent und rechtssicher gestalten.