NPsychKG: Landkreis Göttingen sucht Ärztinnen und Ärzte mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie

Der Landkreis Göttingen sucht ab dem 01.01.2026 Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ärztliche Zeugnisse in Unterbringungsverfahren nach §§ 16 bis 18 NPsychKG zu erstellen. Mit dieser Aufgabe übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Rolle im Schutz und in der Hilfe psychisch erkrankter Menschen in akuten Krisensituationen. Ihre medizinische Einschätzung bildet die Grundlage für schnelle und zugleich rechtssichere Entscheidungen in besonders sensiblen Fällen.

Sind Sie bereit, in einem Team mitzuwirken und im Bedarfsfall auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten ein ärztliches Zeugnis zu den Fragen der psychiatrischen Diagnose und der Gefährdung über die betroffene Person zu erstellen? Dann freuen wir uns über Ihr Mitwirken.

Hintergrund

Wenn von einer Person eine gegenwärtige erhebliche Gefahr ausgeht (gegenüber sich selbst und/oder gegenüber anderen) und diese Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann, kann die betroffene Person gemäß NPsychKG in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Kann eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, darf der Landkreis Göttingen die betroffene Person vorläufig bis zum Ablauf des folgenden Tages einweisen, wenn ein ärztliches Zeugnis die Voraussetzungen für die Unterbringung bestätigt.

Ihre Aufgabe

Sie erstellen im Einzelfall ärztliche Zeugnisse gemäß § 18 NPsychKG, mit denen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Unterbringungsmaßnahme dargelegt wird. Die Alarmierung erfolgt über die Kommunale Regionale Leitstelle Göttingen, die Sie kontaktiert und den Einsatzablauf koordiniert. Die Zusammenarbeit erfolgt eng mit der Rufbereitschaft des Landkreises, der Polizei und dem Rettungsdienst.

Ihr Profil

• Fachärztin/Facharzt auf folgendem Gebiet (bzw. in einem fortgeschrittenen Abschnitt der Weiterbildung in einem dieser Gebiete):

  • Psychiatrie, Kinder-Jugend-Psychiatrie, Psychosomatische (Psychotherapeutische) Medizin, Neurologie oder Öffentliches Gesundheitswesen oder

• Hausärztin/Hausarzt (mit großem Versorgungsanteil psychisch Kranker) oder

• Ärztin/Arzt mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder

• Ärztin/Arzt mit mindestens 3-jähriger Tätigkeit im vertragsärztlichen Notfalldienst, im Rettungs-dienst oder im Bereitschaftsdienst einer Klinikambulanz

• Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten tätig zu werden

• Sicheres Auftreten, Belastbarkeit und Entscheidungsvermögen in Krisenlagen

Vergütung

Die Vergütung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in der Regel nach den einschlägigen Gutachtenziffern (z. B. Ziffer 50, Zuschlag H „Leitung am Feiertag“, 801 und 80, 95 GOÄ), zuzüglich Wegegeld. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar mit dem Landkreis Göttingen auf Grundlage der erbrachten Einzelleistungen.

Beauftragung

Die ärztlichen Leistungen erfolgen im Rahmen eines Honorarverhältnisses; eine Beauftragung erfolgt jeweils fallbezogen durch den Landkreis Göttingen. Eine hoheitliche Tätigkeit ist damit nicht verbunden.

Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, senden Sie bitte eine E-Mail an npsychkg@landkreisgoettingen.de mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, Ihrer Qualifikation und des bevorzugten Einsatzgebietes. Das Gebiet des Landkreises Göttingen haben wir zur Vereinfachung der Einsatzorganisation räumlich in drei Abschnitte eingeteilt1. Hiervon kann bei Ihrer Angabe jedoch auch abgewichen werden.

Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Frau Franke, 05522 960-4309, franke@landkreisgoettingen.de
Herr Sindram, 05522 960-4322, sindram@landkreisgoettingen.de
Frau Schelle, 05522 960-4340, schelle@landkreisgoettingen.de

Bitte übermitteln Sie Ihre Angaben ausschließlich über die oben genannte dienstliche E-Mail-Adresse.

s. Anlage Abschnitte in Farben blau, rot und beige hinterlegt

Anlage

Quelle: Liegenschaftskarte (ALKIS, LGLN) – Stand Juli 23; Maßstab 1:400.000