Gemeinsame Stellungnahme Behelfsbrücke: Landkreis Göttingen und Land Niedersachsen nicht beteiligt
Der Landkreis Göttingen und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) waren weder in die Planung noch in die Genehmigung oder Errichtung der Behelfsbrücke zwischen Göttingen und Groß Schneen, die im Februar als Notlösung für Radfahrerinnen und Radfahrer eingerichtet worden war, eingebunden. Dies stellen beide Behörden in einer Stellungnahme klar.
Entsprechend lagen und liegen weder den Fachabteilungen des Landkreises Göttingen noch der NLStBV Unterlagen zu diesem Vorgang vor, sodass keine fachlichen Prüfungen, Abstimmungen oder Bewertungen erfolgen konnten. Sowohl der Landkreis Göttingen als auch die NLStBV unterstützen grundsätzlich pragmatische und bürgernahe Lösungen, die den Bedürfnissen der Menschen vor Ort gerecht werden und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ziel der NLStBV ist es daher, die ursprüngliche Brücke möglichst im Jahr 2027 zu sanieren bzw. eine Ersatzbrücke zu errichten. Dazu steht die Behörde mit dem Landkreis Göttingen im Austausch. Wie bereits 2025 zwischen Landkreis und NLStBV kommuniziert, wird in diesem Zusammenhang in der zweiten Jahreshälfte 2026 der Radweg im Bereich der Wendebachbrücke saniert und ist ab dann nicht mehr befahrbar. Vor diesem Hintergrund ist eine Nutzung der derzeitigen Behelfsbrücke – unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen – ab dem Start der Baumaßnahme nicht mehr möglich. Eine frühzeitige Abstimmung aller Beteiligten hätte diesen Zusammenhang im Vorfeld deutlich machen können.
Aktuell ist weiterhin nicht erkennbar, dass einer der an der Errichtung der Behelfsbrücke maßgeblich Beteiligten die erforderlichen Sicherungs- und Räumpflichten übernimmt. Gerade bei einer Nutzung durch die Allgemeinheit ist dies jedoch von zentraler Bedeutung, da sich Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können müssen, dass auch ein provisorisches Bauwerk jederzeit vollständig sicher ist. Regelmäßige Kontrollen sind hierfür unerlässlich: Es muss fortlaufend überprüft werden, ob sich beispielsweise der Untergrund verändert, es zu Unterspülungen kommt oder Schäden an der Konstruktion entstehen. Nur so kann die sichere Nutzung gewährleistet werden.