Feldgehölzschauen 2025: Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft

Wer in den Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Göttingen sogenannte Flurgehölze (Hecken und Gebüsche heimischer Arten) und außerhalb des Waldes stehende Bäume fällen, ausroden oder zurückschneiden möchte, braucht dafür vorher eine Erlaubnis. Diese kann bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beantragt werden.

Die Regionalbeauftragten prüfen dann vor Ort bei einer sogenannten Feldgehölzschau, ob der Antrag genehmigt werden kann. Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen möglich, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt.

Hintergrund

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) ist es verboten, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann eine Prüfung von Gehölzrückschnitten durch die untere Naturschutzbehörde notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn besonders geschützte Biotope oder besondere Artenschutzregelungen betroffen sind, beispielsweise die mögliche Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund.

Erreichbarkeit der Regionalbeauftragten

Die Regionalbeauftragten sind jeweils für eine Gemeinde zuständig. Sie sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

Flecken Adelebsen

Frau    

Dr. S. Ammer

05506/950691

Flecken Bovenden

Herr 

Dr. Corsmann

0174/9192575

Gemeinde Bad Grund (Harz)

Herr 

Mann

0176/92193971

Gemeinde Friedland

Herr 

Mingram

0170/9500928

Gemeinde Gleichen

Frau 

M. Ammer

0171/3064844

Gemeinde Rosdorf

Herr 

Kotzan

0176/80337403

Gemeinde Staufenberg

Herr 

Hassemeier

0157/1747864

Gemeinde Walkenried

Herr 

Kelka

0171/8674626 

Samtgemeinde Dransfeld

Herr 

Arnaschus

05546/1897 

0170/6314435

Samtgemeinde Gieboldehausen

Herr 

Lange

05529/1357

Samtgemeinde Hattorf am Harz

Herr 

Armbrecht

05521/6780 

Samtgemeinde Radolfshausen

Herr 

Dr. Trisl

0171/3820040

Stadt Bad Lauterberg im Harz

Herr 

Pfeffer

0171/8622256

05524/853654

Stadt Bad Sachsa

Herr 

Bosse

05523/3445

0171/6125832

Stadt Duderstadt

Herr 

Kracht

05527/5175

0175/6740605

Stadt Hann. Münden

Herr 

Kornau

05541/7551541

Stadt Herzberg am Harz

Herr 

Große

0151/46602355 

Stadt Osterode am Harz

Herr 

Buff

0157/55136911