Behelfsbrücke bei Friedland Einordnung: Fokus auf den Sachverhalt richten

Die aktuelle Debatte um die Behelfsbrücke bei Friedland verstellt zunehmend den Blick auf den eigentlichen Sachverhalt. Aus Sicht der Göttinger Kreisverwaltung ist eine sachliche Einordnung notwendig, um die Diskussion auf die entscheidenden Punkte zu lenken.

Verfahren und Zuständigkeiten sind klar geregelt

Im Februar 2026 wurde mit erheblichem öffentlichem Aufwand und unter gezielter medialer Aufmerksamkeit von Landrat Riethig und Bürgermeister Friedrichs eine Behelfsmaßnahme umgesetzt, von der zugleich bekannt war, dass sie nur für einen begrenzten Zeitraum Bestand haben würde. Politische Entscheidungsträger*innen – etwa Bürgermeister*innen, Landrät*innen oder gewählte Gremien wie Gemeinderäte und Kreistage – setzen Impulse und priorisieren Maßnahmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere hauptamtliche Bürgermeister*innen und Landrät*innen nicht nur politische Akteur*innen sind, sondern zugleich die Verwaltung leiten. Die Verwaltungen einschließlich der zuständigen Fach- und Aufsichtsbehörden sorgen nach entsprechender Beauftragung anschließend für die rechtssichere Prüfung, Abstimmung und Umsetzung. Spätestens dann kommen auch übergeordnete Ebenen und Fachbehörden ins Spiel. Dabei kann jede Behörde ihre Aufgaben nur wahrnehmen, wenn sie frühzeitig, vollständig und über die vorgesehenen formalen Wege in Entscheidungsprozesse eingebunden wird. Dies funktioniert nicht nachrichtlich, informell, auf Zuruf oder lediglich per Kenntnisnahme.

Im diskutierten Fall ist die Landesbehörde der sogenannte Baulastträger. Das heißt, sie ist dafür verantwortlich, dass die Straße und die dazugehörigen Verkehrsführungen sicher geplant, geprüft und betrieben werden. Die Kreisverwaltung ist für Belange des Natur- und Umweltschutzes zuständig. Eine vom Hauptverwaltungsbeamten telefonisch eingeholte Ad-hoc-Einschätzung des Fachbereichs ersetzt dabei keine formale Prüfung und ist nicht verbindlich.

Debatte verfehlt den Kern
Vor diesem Hintergrund verschiebt sich die Debatte derzeit in eine Richtung, die am Kern vorbeigeht. Es stellt sich vor allem die Frage der Verantwortung für die Sicherheit der Nutzer*innen. Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hatte eine reguläre Umleitung geprüft und eingerichtet. In der öffentlichen Darstellung entsteht derzeit der Eindruck, es handele sich bei der Behelfsbrücke um eine offizielle Umleitungsmaßnahme der Landesbehörde. Dies ist nicht zutreffend.

Klare und einfache Lösung liegt vor
Für die Klärung der Verantwortlichkeiten für die nun bestehende Behelfsbrücke wurde seitens der NLStBV eine entsprechende Vereinbarung vorbereitet und während eines gemeinsamen Termins, an dem auch die Fachleute der Kreisverwaltung teilgenommen hatten, angeboten. Dieses Vorgehen entspricht der üblichen Praxis und stellt sicher, dass Zuständigkeiten eindeutig geregelt sowie Sicherheits- und Haftungsfragen verbindlich geklärt sind. Diese Vereinbarung kann vom Gemeindebürgermeister jederzeit unterzeichnet werden. Mit einer solchen klaren und zugleich unbürokratischen Regelung wäre die Situation kurzfristig und nachvollziehbar geklärt. Auch für Bürger*innen wird damit deutlich: Wer eine Maßnahme veranlasst und umsetzt, übernimmt auch die Verantwortung für deren sicheren Betrieb. Verantwortung und Beauftragung gehören untrennbar zusammen. Der Landkreis ist weder Baulastträger noch hat er den Bau oder die Aufstellung der Brücke in Auftrag gegeben und kann daher keine entsprechende Vereinbarung übernehmen.

Offene Fragen bezüglich der Kosten
Offen ist derzeit, wer die Kosten für Errichtung und Rückbau dieser Übergangslösung trägt und auf welcher Grundlage entsprechende Entscheidungen getroffen wurden. In diesem Zusammenhang wurde von Landrat Riethig öffentlich zugesagt, dass sich der Landkreis an den Kosten beteiligt. Für eine solche Kostenübernahme sind jedoch verbindliche haushaltsrechtliche Voraussetzungen erforderlich. Weder eine telefonische Abfrage bei einzelnen Fraktionsspitzen noch informelle Abstimmungen ersetzen die notwendigen Beschlüsse der zuständigen Gremien. Die Verwaltung darf Mittel nur dann bereitstellen und auszahlen, wenn eine rechtssichere Grundlage vorliegt.

Eine solche Grundlage liegt der Kreisverwaltung derzeit nicht vor. Damit stellt sich die Frage, auf welcher Basis diese Zusage erfolgt ist und ob die Voraussetzungen für eine entsprechende Verpflichtung des Landkreises überhaupt gegeben sind.

Grundsätzlich gilt: Die Entscheidung über den Einsatz von Haushaltsmitteln und Steuergeldern trifft die Politik – die Verwaltung hat die Pflicht, deren rechtmäßige Verwendung sicherzustellen. Ohne entsprechende Beschlüsse und Verfahren kann eine Auszahlung nicht erfolgen.