Pressemitteilungen Vogelgrippe/Geflügelpest nachgewiesen – Landkreis Göttingen erlässt Allgemeinverfügung
Der Landkreis Göttingen erlässt eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Sperrzonen zum Schutz vor der Geflügelpest (auch Vogelgrippe bzw. Aviäre Influenza). Betroffen sind vor allem Bereiche der Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen sowie die Stadt Duderstadt.
In einem kleineren geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Rollshausen hat sich der amtliche Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. Untersuchungen am Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wiesen das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAI) des Subtyps H5 nach. Das im Betrieb gehaltene Geflügel wurde unter amtlicher Aufsicht am 13.01.2026 tierschutzgerecht getötet. Die abschließende Untersuchung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte am 14.01.2026 den Nachweis der Geflügelpest (HPAI H5N1).
Die Allgemeinverfügung tritt am 16.01.2026 in Kraft. Die festgelegten Sperrzonen (Schutz- und Überwachungszone) umfassen im Wesentlichen die Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen sowie die Stadt Duderstadt im Landkreis Göttingen. Für Geflügelhaltungen in diesen Gebieten gelten damit verbindliche Vorgaben, die in der Allgemeinverfügung konkret benannt sind. Unter anderem besteht in den Sperrzonen eine allgemeine Aufstallungspflicht. Zudem liegen kleine Teilflächen der Landkreise Northeim und Eichsfeld innerhalb der
Überwachungszone.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen ist auf der Webseite unter „www.landkreisgoettingen.de/Aktuelles“ sowie im Bereich „Umwelt und Tiere “ abrufbar. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen hat, neben Fällen bei Wildvögeln, bereits zu zahlreichen Ausbrüchen in Geflügelhaltungen geführt. Hiervon betroffen sind mehrere Bundesländer. Besonders dynamisch war die Entwicklung im norddeutschen Raum, auch in Niedersachsen. Im Landkreis Göttingen ist dies der erste Ausbruch in einer Geflügelhaltung. Der Landkreis appelliert daher eindringlich an alle Geflügelhaltenden, die
Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen und zu beachten, insbesondere strikte Hygieneregeln wie gründliches Händewaschen sowie die Nutzung eines eigenen, ausschließlich für
den Stall vorgesehenen Schuhwerks. Sie sind die wichtigste und wirksamste Maßnahme, um das Risiko eines Viruseintrags in den eigenen Bestand zu minimieren.
Alle Geflügelhaltenden, die ihre Haltung bislang nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, werden gebeten, dies umgehend per E-Mail an veterinaeramt@landkreisgoettingen.de nachzuholen.
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2026 Geflügelpest