Aktuelles Umwelt & Tiere Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2026

Auf der Grundlage der Art. 60 bis 71 der VO (EU) 2016/4291 i. V. m. Art. 11 - 67 der VO (EU) 2020/6872 i. V. m. § 18 - 33 der GefIPestSchV3 werden nachstehende Maßnahmen, aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) bekannt gegeben und verfügt:

1. Der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in der Gemeinde Rollshausen, OT Germershausen im Landkreis Göttingen, wurde am 14.01.2026 amtlich festgestellt.

2. Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone für das Gebiet im Landkreis Göttingen, die im Wesentlichen die Gebiete der Gemeinden Rollshausen und Seeburg sowie Teile der Orte von Wollbrandshausen und Seulingen betrifft, kann der interaktiven Karte, die unter 

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/0A4A04C1B3DAD36B3C07215CFF9608B1E9591828D26385574D2D557E680825A0 entnommen werden.

3. Um den Seuchenbestand wird eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Die Überwachungszone für das Gebiet im Landkreis Göttingen, die größtenteils die Gebiete der Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen sowie der Stadt Duderstadt betrifft, kann der interaktiven Karte, die unter www.landkreisgoettingen.de/Aktuelles  veröffentlicht ist, entnommen werden.

4. Gleichzeitig werden die nachstehenden Seuchenbekämpfungsmaß­ nahmen angeordnet.


Weitere Informationen erhalten Sie in der Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2026 Geflügelpest