Freigabe vom Innenministerium: Doppelhaushalt 2025/2026 des Landkreises Göttingen ist genehmigt
Der Doppelhaushalt 2025/2026 des Landkreises Göttingen ist mit Verfügung des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 26.05.2025 uneingeschränkt genehmigt worden. Die Haushaltssatzung 2025/2026 tritt somit am 18.06.2025 in Kraft.
Damit ist ein zentraler Schritt für die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landkreises getan – wichtige Projekte in den Bereichen Bildung, Digitalisierung, Klimaschutz und Infrastruktur können wie geplant umgesetzt werden.
Landrat Marcel Riethig zeigt sich erfreut über die zügige Genehmigung: „Der Doppelhaushalt bildet das Rückgrat unserer Arbeit in den kommenden zwei Jahren. Die uneingeschränkte Genehmigung bestätigt, dass wir solide und verantwortungsvoll wirtschaften – auch unter den aktuellen finanziellen Herausforderungen. Jetzt haben wir Planungssicherheit, um gemeinsam mit Politik und Verwaltung unsere Vorhaben kraftvoll umzusetzen.“ Auch Finanzdezernentin Marlies Dornieden hebt die Bedeutung der Entscheidung hervor: „In Zeiten wachsender Anforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge ist ein genehmigter Haushalt keine Selbstverständlichkeit. Umso mehr freut es mich, dass unser Zahlenwerk überzeugt hat.“
Mit der Genehmigung kann der Landkreis Göttingen die im Haushalt verankerten Investitionen planmäßig fortführen – unter anderem in Schulen, Verwaltungsdigitalisierung, nachhaltige Mobilität und den Klimaschutz.