Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan Stufe 4 für das gemeindefreie Gebiet Harz
Gemäß den §§ 47a – 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind im Rahmen der Umsetzung der Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 Lärmaktionspläne zu erstellen. Diese Pläne dienen der Regelung von Lärmproblemen und -auswirkungen. Dies betrifft speziell das Gemeindefreie Gebiet Harz im Landkreis Göttingen.
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung dieser Pläne ergibt sich aus § 47d BImSchG in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Demnach sind die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen Lärmaktionspläne zu erstellen, die konkrete Maßnahmen zur Verringerung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhalten.
Im Jahr 2022 wurde auf Basis des neu eingeführten einheitlichen Berechnungsverfahrens CNOSSOS eine aktualisierte Lärmkartierung durchgeführt. Diese umfasste alle Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von über 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr und Ballungsräume mit einer
Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von über 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer. Die Ergebnisse dieser Kartierung sind unter: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/larmschutz/eu_umgebungslarm/aktuelle
_kartierungsergebnisse/aktuelle-kartierungsergebnisse-157342.html zu sehen.
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten zu erstellen und auf dieser Grundlage Lärmaktionspläne zu entwickeln oder bestehende Pläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Öffentlichkeit ist bei der Erstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen zur Mitwirkung eingeladen. Der Entwurf wird vom 3. Mai 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024 zur Einsichtnahme bei folgender Stelle ausgelegt:
Landkreis Göttingen
Fachbereich Bauen, Zimmer 323
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Einsichtsmöglichkeit:
Montags bis freitags von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstags von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung (Tel. 0551 525-2688).
Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich oder persönlich bis zum 24. Mai 2024 bei der oben genannten Stelle eingereicht werden.
Außerdem ist der vollständige Entwurf im Internet auf der Homepage des Landkreises Göttingen unter www.landkreisgoettingen.de/laermaktionsplan veröffentlicht.
Göttingen, den 02.05.2024