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Sie befinden sich hier: Unsere ThemenTiere und LebensmittelVerbraucherschutzLebensmittelkontrolle


Lebensmittelkontrolle

Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt schützt den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, und vor Täuschung.

Dazu überwacht das Lebensmittelüberwachungsteam den Verkehr mit Lebens-mitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegen-ständen. Es werden Betriebe, Personal und Produkte kontrolliert.

Frisches Hackfleisch
Viele Lebensmittel sind besonders in unbearbeitetem Zustand leicht verderblich. Daher werden alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, regelmäßig überprüft.
Die Lebensmittelüberwachung erscheint unangekündigt beim Hersteller, in Verbrauchermärkten, im Lebensmitteleinzelhandel, in Bioläden und anderen Lebensmittelbetrieben.

In den Betrieben werden Proben der dort hergestellten oder angebotenen Produkte entnommen. Diese werden nach einem Plan, bei Verdacht oder aufgrund einer Verbraucherbeschwerde genommen. Diese Proben werden dann von den Staatlichen Lebensmittelinstituten untersucht.

Verbraucher, die sich über die Hygiene eines Betriebes oder Lebensmittels beschweren möchten, können sich jederzeit an uns wenden. Wir gehen diesen Hinweisen sofort nach, damit wir Missstände schnell abstellen können.

Wir unterstützen Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft bei der Planung neuer Betriebe oder Betriebseinheiten beziehungsweise Umbauten. Es soll den Unternehmen helfen, die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts einzuhalten.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bietet Ihnen auf der Seite www.lebensmittelklarheit.de umfangreiche Informationen rund um Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.

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Die Bundesländer publizieren auf dieser Internetseite öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des
§ 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.

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